Steuern (auf das Einkommen)

Steuern (auf das Einkommen)

Jedes Unternehmen/jeder Unternehmer hat für den Gewinn aus der betrieblichen Tätigkeit Steuer zu bezahlen. Juristische Personen, wie beispielsweise eine GmbH, bezahlen für ihren Gewinn (unabhängig von seiner Höhe) eine Körperschaftsteuer (KöSt) von 25 %, während Einzelunternehmer oder Beteiligte an einer Gesellschaft eine progressiv steigende Einkommensteuer (ESt) von ihrem gesamten Welteinkommen zu entrichten haben. Zur Verringerung einer späteren überhöhten Nachforderung an KöSt oder ESt – zugleich aber auch zur laufenden Finanzierung des Staatshaushalts – werden Vorauszahlungen vorgeschrieben bzw. eingehoben, die im Zuge der Veranlagung nach Einreichung der Steuererklärungen angerechnet bzw. gutgeschrieben werden.

Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH

Seit Juli 2016

Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!

Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.

Wie helfen Ihnen gerne weiter

Für uns ist proaktive Beratung entscheidend, um für unsere Klienten einen steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteil zu schaffen.

Unser Standort

Unser Standort befindet sich in Frauenkirchen. 

Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Steuerberatungstrategien für unsere Klienten.

Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich österreichweit Klienten zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen.