Sonderausgaben
Vom Einkommen (=Summe der Einkünfte) dürfen bestimmte „Sonder“ausgaben vor abgezogen werden. Bisherige klassische Sonderausgaben, wie freiwillige Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen dürfen nur mehr bis 2020 abgezogen werden. Kirchenbeiträge gelten genauso als Abzugspost wie Spenden diverser Natur, wobei diese jedoch an eine spendenbegünstigte Organisation getätigt werden müssen und auch nur mehr anzusetzen sind, wenn diese über ein elektronisches System an das Finanzamt gemeldet werden.
Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH
Seit Juli 2016
Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!
Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.