Vom Einkommen (=Summe der Einkünfte) dürfen bestimmte „Sonder“ausgaben vor abgezogen werden. Bisherige klassische Sonderausgaben, wie freiwillige Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen dürfen nur mehr bis 2020 abgezogen werden. Kirchenbeiträge gelten genauso als Abzugspost wie Spenden diverser Natur, wobei diese jedoch an eine spendenbegünstigte Organisation getätigt werden müssen und auch nur mehr anzusetzen sind, wenn diese über ein elektronisches System an das Finanzamt gemeldet werden.
Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!
Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.
Für uns ist proaktive Beratung entscheidend, um für unsere Klienten einen steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteil zu schaffen.
Unser Standort befindet sich in Frauenkirchen.
Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Steuerberatungstrategien für unsere Klienten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich österreichweit Klienten zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen.
Besuchen Sie unsere Kanzlei während unserer Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin! Gerne sind wir auch bereit, Termine außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten wahrzunehmen!
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