Quellensteuer
Obwohl dieser Begriff hauptsächlich im internationalen, zwischenstaatlichen Steuerrecht zu finden und dort von teilweise überragender Bedeutung ist (geht es doch um die Frage, welches Land berechtigt ist, Steuern auf ein bestimmtes Einkommen einzuheben), haben wir eine solche Quellensteuer auch in Österreich – und fast jeder zahlt sie. Es ist die Kapitalertragsteuer (KeSt), die (etwa bei jeder Zinsgutschrift auf ein Sparbuch oder auf ein Bankkonto) von der Bank – eben an der „Quelle“ – einbehalten und von dieser an das Finanzamt abgeführt wird. Wie die internationale Form dieser Quellensteuer gibt es auch bei der inländischen KeSt unter bestimmten Bedingungen eine Anrechnung auf die laufende Jahressteuer.
Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH
Seit Juli 2016
Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!
Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.