PKW
Und wieder sind wir beim Auto. Für PKWs (inkl. Kombis) bestehen steuerliche Begrenzungen in der Absetzbarkeit von damit verbundenen Abschreibungen und laufenden Kosten. Beim PKW haben wir die gesetzliche Vorschrift einer 8-jährige Nutzungsdauer (entspricht 12,5 % Abschreibung pro Jahr) und eine Begrenzung der Anschaffungskosten (alles darüber hinaus gilt als „Luxus“) von € 40.000. Sowohl die Anschaffungskosten wie auch die wertabhängigen laufenden Betriebskosten sind um diese sogenannte „Luxustangente“ zu kürzen wenn der Kaufpreis € 40.000 übersteigt.
Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH
Seit Juli 2016
Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!
Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.