Und wieder sind wir beim Auto. Für PKWs (inkl. Kombis) bestehen steuerliche Begrenzungen in der Absetzbarkeit von damit verbundenen Abschreibungen und laufenden Kosten. Beim PKW haben wir die gesetzliche Vorschrift einer 8-jährige Nutzungsdauer (entspricht 12,5 % Abschreibung pro Jahr) und eine Begrenzung der Anschaffungskosten (alles darüber hinaus gilt als „Luxus“) von € 40.000. Sowohl die Anschaffungskosten wie auch die wertabhängigen laufenden Betriebskosten sind um diese sogenannte „Luxustangente“ zu kürzen wenn der Kaufpreis € 40.000 übersteigt.
Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!
Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.
Für uns ist proaktive Beratung entscheidend, um für unsere Klienten einen steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteil zu schaffen.
Unser Standort befindet sich in Frauenkirchen.
Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Steuerberatungstrategien für unsere Klienten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich österreichweit Klienten zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen.
Besuchen Sie unsere Kanzlei während unserer Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin! Gerne sind wir auch bereit, Termine außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten wahrzunehmen!
Montag 07:00-17:00
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