Der Überbegriff über diese beiden Formen wäre „Bestandsverträge“, wobei im Gegensatz zur Pacht, wo ein kompletter Betrieb mit Betriebspflicht zur Nutzung durch den Pächter übergeben wird, die Miete sich üblicherweise nur auf Räume oder Gegenstände bezieht. Auch hier kann vertraglich eine bestimmte Nutzung (etwa Gastronomie, Spielhalle, etc.) ausgeschlossen werden. Alle Arten der Bestandsverträge müssen nicht schriftlich abgeschlossen werden, sondern hätten auch mündlich Gültigkeit. Zur Vor/-Weg-Abklärung von Zweifelsfragen empfiehlt es sich, zumindest eine Punktation der wesentlichsten Vertragspunkte (Zeitdauer, inhaltlicher Umfang, Mietkosten, Kündigung) doch schriftlich und bestätigt festzuhalten.
Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!
Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.
Für uns ist proaktive Beratung entscheidend, um für unsere Klienten einen steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteil zu schaffen.
Unser Standort befindet sich in Frauenkirchen.
Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Steuerberatungstrategien für unsere Klienten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich österreichweit Klienten zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen.
Besuchen Sie unsere Kanzlei während unserer Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin! Gerne sind wir auch bereit, Termine außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten wahrzunehmen!
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