Miete (Pacht)
Der Überbegriff über diese beiden Formen wäre „Bestandsverträge“, wobei im Gegensatz zur Pacht, wo ein kompletter Betrieb mit Betriebspflicht zur Nutzung durch den Pächter übergeben wird, die Miete sich üblicherweise nur auf Räume oder Gegenstände bezieht. Auch hier kann vertraglich eine bestimmte Nutzung (etwa Gastronomie, Spielhalle, etc.) ausgeschlossen werden. Alle Arten der Bestandsverträge müssen nicht schriftlich abgeschlossen werden, sondern hätten auch mündlich Gültigkeit. Zur Vor/-Weg-Abklärung von Zweifelsfragen empfiehlt es sich, zumindest eine Punktation der wesentlichsten Vertragspunkte (Zeitdauer, inhaltlicher Umfang, Mietkosten, Kündigung) doch schriftlich und bestätigt festzuhalten.
Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH
Seit Juli 2016
Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!
Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.