Das Thema Kryptowährungen ist ein sehr junges im österreichischen Steuerrecht und wird kurz zusammengefasst wie folgt geregelt. Liegt zwischen dem Kauf und dem Verkauf eines sogenannten Coins mehr als ein Jahr, dann ist der Gewinn steuerfrei weil die sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr eingehalten wurde. Wird kurzfristig immer angekauft und verkauft, dann ist ein Gewinn aus diesem Geschäft steuerpflichtig – egal ob der Coin im Betriebs- oder im Privatvermögen gehalten wird. Um die Versteuerung am Ende des Jahres muss sich jeder selbst kümmern und wird dies somit anders behandelt als zB der Wertzuwachs aus Aktien die bei einer Bank oder einem inländischem Depot gehalten werden. Hier wird nämlich die Steuer für den Gewinn (Kapitalertragssteuer) direkt an das Finanzamt abgeführt und die Auszahlung ist endbesteuert.
Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!
Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.
Für uns ist proaktive Beratung entscheidend, um für unsere Klienten einen steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteil zu schaffen.
Unser Standort befindet sich in Frauenkirchen.
Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Steuerberatungstrategien für unsere Klienten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich österreichweit Klienten zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen.
Besuchen Sie unsere Kanzlei während unserer Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin! Gerne sind wir auch bereit, Termine außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten wahrzunehmen!
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