Jeans (Arbeitskleidung)
Die Kombination der Worte Jeans und Arbeitskleidung hat gerade in Zeiten des Home Office eine ungeahnte Bedeutung erlangt. Hier gibt es aber seitens der Finanzbehörden eine strikte Auslegung: nur explizite Berufskleidung (also etwa das sog. „Schlosserg‘wand“) wird steuerlich als betriebliche Ausgabe anerkannt. Kleidung, die durchaus auch privat verwendet werden könnte (etwa der Maßanzug eines Versicherungsvertreters) ist steuerlich nicht absetzbar. Wird die Kleidung allerdings mit Logo und/oder Schriftzügen versehen, so wird sie dadurch zur Arbeitskleidung und kann steuerlich sehr wohl abgesetzt werden.
Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH
Seit Juli 2016
Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!
Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.