Im Gegensatz zu Neuanschaffungen wird bei einer Instandhaltung etwas bereits vorhandenes „in Schwung gebracht“ bzw. ersetzt. Typische Beispiele wären etwa das Ausmalen der Büroräumlichkeiten oder die Reparatur des betrieblichen Computers. Während Instandhaltungen üblicherweise (es gibt Ausnahmen für sogenannte „Großreparaturen“) sofort voll steuerlich abgesetzt werden können, würde etwa der Ersatz der bestehenden Telefonanlage durch eine neue eine Anschaffung der neuen Anlage bedeuten, die nur über die Abschreibung steuerlich wirksam wird.
Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!
Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.
Für uns ist proaktive Beratung entscheidend, um für unsere Klienten einen steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteil zu schaffen.
Unser Standort befindet sich in Frauenkirchen.
Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Steuerberatungstrategien für unsere Klienten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich österreichweit Klienten zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen.
Besuchen Sie unsere Kanzlei während unserer Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin! Gerne sind wir auch bereit, Termine außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten wahrzunehmen!
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