Verlustvortrag
Immer wieder kommt es vor, dass es doch nicht gelingt, die (betrieblichen) Ausgaben kleiner als die Einnahmen zu halten. In diesen Fällen kann es – wenn zu wenig oder keine – anderen (positiven) Einkünfte vorhanden sind, dazu kommen, dass die Summe der Einkünfte (=das Einkommen) negativ ist. Weniger als keine Steuer kann man aber üblicherweise – es gibt Ausnahmen (wie die sog. Negativsteuer) – nicht bezahlen. Um aber trotzdem eine steuerliche Verwertung dieses Ausgabenüberhangs zu ermöglichen, wird dieser in den Folgejahren als sogenannter „Verlustvortrag“ im Rahmen der Sonderausgaben gegen das künftige Einkommen gegengerechnet und bedingt dann Steuervorteile.
Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH
Seit Juli 2016
Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!
Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.
