Wichtige Steuerentlastungen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Steuerentlastungen in Kraft. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen und was sie für Sie bedeuten: Erhöhung von
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In unserem heutigen Newsletter möchten wir Ihnen einen Überblick über die Weiterverrechnung von Selbstkosten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer geben. Dieses Thema ist insbesondere für
Mit den gesetzlichen Änderungen im österreichischen Arbeitsrecht, die aus der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie resultieren, gibt es wichtige Neuerungen bei den Anforderungen an Dienstzettel. Die Mindestinformationen
Neben der bewährten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) rückt zunehmend eine innovative Rechtsform in den Fokus: die FlexCo (Flexible Company). Entstanden aus dem Bedürfnis, den
In der aktuellen Arbeitswelt gewinnt das Homeoffice zunehmend an Bedeutung. Dabei stehen Vertrauen und Transparenz im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern. Eine kürzlich
Ein zentrales Thema bei Betriebsprüfungen und Prüfungen durch die Krankenkassen ist die Arbeitszeitaufzeichnung der Mitarbeiter. Aufgrund der Wichtigkeit und Relevanz dieses Themas möchten wir Sie
Wir freuen uns und sind sehr stolz darauf, bekannt zu geben, dass wir von der Birgit Priklopil Steuerberatungskanzlei als einer der „Top Berater 2023“ ausgezeichnet
Gute Neuigkeiten für alle Klein- und Kleinstunternehmen, die bisher keinen Energiekostenzuschuss in Anspruch nehmen konnten: Ab Mitte Mai 2023 können Sie rückwirkend für das Jahr
Abnutzbares Anlagevermögen wie Büroeinrichtung, EDV oder Maschinen unterliegen im Steuerrecht einer besonderen Behandlung, und zwar in Form von Abschreibungen. Voraussetzungen damit Anschaffungen als abnutzbar gelten,
Mit der fortschreitenden Digitalisierung haben viele Unternehmer bereits auf die digitale Buchhaltung umgestellt. Dadurch ergeben sich aber auch Fragen zur Aufbewahrungspflicht und der Vernichtung von
Jeder Unternehmer, welcher bereits eine Registrierkasse in Betrieb hat, ist verpflichtet den Jahresbeleg der Registrierkasse bis 15. Februar des Folgejahres an das Finanzamt zu übermitteln.
Für Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Bilanzierung ermitteln, besteht die Verpflichtung zum Jahresende bzw. zum Ende des Geschäftsjahres (falls dies vom Kalenderjahr abweicht), eine Inventur
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