Sozialversicherungsreform

Die SV-Reform wird voll wirksam mit folgenden Eckpunkten:

Reduktion der Sozialversicherungsträger von 21 auf 5 ab 01.01.2020:

  • Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
  • SVA und SVB werden zur Sozialversicherungsanstalt für Selbständige (SVS)
  • BVA und VAEB werden zur Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst (BVAEB)
  • AUVA und PVA bleiben wie gehabt bestehen.

Rückerstattung PV-Beiträge und KV-Beiträge

Geringverdienende AN und Pensionisten werden ab dem Kalenderjahr 2020 bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Im Wege der Veranlagung – also nicht über die Lohnverrechnung – werden Sozialversicherungsbeiträge bis zu einer gewissen Grenze rückerstattet (SV-Bonus).

Zu dem Zweck werden Absetzbeträge erhöht und die bestehende Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen ausgebaut.

Für alle Selbständigen und Bauern wird der Krankenversicherungsbeitrag um 0,85% reduziert. Anstelle von 7,65% beträgt der Krankenversicherungsbeitrag für die Versicherten künftig nur mehr 6,80%. Damit werden Selbständige im Bereich der Krankenversicherung deutlich entlastet. Der Bund ersetzt der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen den Einnahmenentfall.

Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben wird neu organisiert

  • Kompetenzzentrum für Lohn- und Sozialdumping bleibt die Hauptstelle der ÖGK in Wien
  • Zusammenführung für Prüfungsorganisation der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung. Die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge wird effizienter organisiert und obliegt ab 01.01.2020 ausschließlich der Bundesfinanzverwaltung.
  • Neueinführung eines „Prüfdienstes für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ (PLAB), vorher GPLA (gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben)

Auflösungsabgabe

Die Bestimmungen des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG) treten mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft. Die Auflösungsabgabe entfällt somit ab dem Jahr 2020.

Mehr Beiträge

Jahresausgleich Neusiedl

FlexCo als Alternative zur GmbH

Neben der bewährten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) rückt zunehmend eine innovative Rechtsform in den Fokus: die FlexCo (Flexible Company). Entstanden aus dem Bedürfnis, den

Homeoffice Regelungen für Mitarbeiter

In der aktuellen Arbeitswelt gewinnt das Homeoffice zunehmend an Bedeutung. Dabei stehen Vertrauen und Transparenz im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern. Eine kürzlich

Arbeitszeitaufzeichnung für Mitarbeiter

Ein zentrales Thema bei Betriebsprüfungen und Prüfungen durch die Krankenkassen ist die Arbeitszeitaufzeichnung der Mitarbeiter. Aufgrund der Wichtigkeit und Relevanz dieses Themas möchten wir Sie

Kontakt

 Birgit Priklopil

Birgit Priklopil

Mein Name ist Birgit Priklopil und ich navigiere Unternehmer durch den Steuerdschungel.

Kontakt

Bürozeiten

Besuchen Sie unsere Kanzlei während unserer Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin! Gerne sind wir auch bereit, Termine außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten wahrzunehmen!

Ⓒ 2020 - All Rights Are Reserved - Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH