Schätzung
Betriebsausgaben und Einnahmen sind grundsätzlich in Form von Belegen nachzuweisen. Es geht hier um das Prinzip der Glaubwürdigkeit. Daneben ist es aber auch möglich, anstelle eines konkreten Beleges die Glaubhaftmachung (insbesondere von Ausgaben) dieser Zahlungen zu behaupten. Gelingt beides nicht oder geht es um ganz andere Dinge (wie etwa die Aufteilung von privaten und betrieblich veranlassten Telefongebühren), so muss auf das Instrument der Schätzung zurückgegriffen werden. Die dabei angewendeten Kriterien sind allerdings gut zu begründen und müssen daher in alle Richtungen hin plausibel gemacht werden können. Umgekehrt hat die Finanzbehörde das Recht, wenn einnahmenseitig Unregelmäßigkeiten auffallen, auf dieses Instrument („Schätzung im Bereich der Berechnung der Abgabenbemessungsgrundlage“) zurückzugreifen, wobei aber auch das nicht ohne ausreichende Begründung gemacht werden kann.
Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH
Seit Juli 2016
Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!
Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.