Bedeutet im Steuerrecht nichts anderes, als dass bei einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage (zum Beispiel des Einkommens von natürlichen Personen) auch der Steuersatz der auf das erhöhte Einkommen angewendet wird, steigt. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung erhöht sich aber nicht der Steuersatz des bisherigen Einkommens – lediglich das Einkommen ab einer bestimmten Höhe wird diesem höheren Steuersatz unterworfen. Was aber natürlich stimmt, ist, dass – über alles gerechnet – der sich ergebende durchschnittliche Belastungssatz („Durchschnittssteuersatz“) ansteigt.
Seit Juli 2016 ist die „Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH“ mit Sitz in Frauenkirchen für Sie aktiv und übernimmt natürlich auch die Aufgaben der ehemaligen Birgit Priklopil Bilanzbuchhaltung!
Wir übernehmen in unserer jungen dynamischen Kanzlei sowohl die klassischen Services eines Steuerberatungsbüros, als auch spezialisierte Zusatzservices.
Für uns ist proaktive Beratung entscheidend, um für unsere Klienten einen steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteil zu schaffen.
Unser Standort befindet sich in Frauenkirchen.
Von hieraus betreuen wir unsere Kunden und erarbeiten innovative Steuerberatungstrategien für unsere Klienten.
Unser Team besteht aus Spezialisten, welche tagtäglich österreichweit Klienten zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen.
Besuchen Sie unsere Kanzlei während unserer Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin! Gerne sind wir auch bereit, Termine außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten wahrzunehmen!
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