Kollektivvertragserhöhungen

Die Kollektivvertragserhöhungen werden wie jedes Jahr automatisch von uns mit dem jeweiligen Stichtag angepasst. Mit 01. Jänner 2020 waren folgende Branchen betroffen:

  • Metallgewerbe
  • Handelsgewerbe
  • Handwerk & Gewerbe, Nahrungs- und Genussmittelgewerbe, Information und Consulting
  • Informationstechnologie
  • Werbung- und Markkommunikation
  • Bäuerliche Betriebe Burgenland (Verhandlungen noch nicht abgeschlossen)

Aufspaltung des Rahmen-KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting mit 1.1.2020!!!

o   Der Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting gilt künftig für die Mitgliedsbetriebe der Fachverbände Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Finanzdienstleister, Ingenieurbüros, Telekom und UBIT (Unternehmensberater, Bilanzbuchhalter; nicht IT). 

o   Alle anderen Mitgliedsbetriebe der vertragsabschließenden Bundesinnungen und Fachverbände des alten Kollektivvertrags Gewerbe/Handwerk/Dienstleitung/Information/Consulting unterliegen künftig dem Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung. Der fachliche Geltungsbereich ändert sich nicht. Alle bisherigen Einschränkungen des fachlichen Geltungsbereiches bleiben ebenfalls aufrecht.

Für jene Kollektivverträge, die unterjährig eine Erhöhung erwarten, werden alle Klienten selbstverständlich informiert und angepasst, beispielsweise Gastgewerbe, Sozialwirtschaft Österreich, Dachdecker, etc.

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Mein Name ist Birgit Priklopil und ich navigiere Unternehmer durch den Steuerdschungel.

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