Der PKW im Steuerrecht

Der PKW ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Für Sie als Unternehmer gibt es jedoch in diesem Zusammenhang Einiges zu beachten. Begriffe wie Sachbezug, Vorsteuerabzug und Luxustangente haben Sie bestimmt schon mal gehört. In dieser Ausgabe meines Newsletters, möchte ich diese Begrifflichkeiten erläutern und Ihnen natürlich auch einige Tipps mit auf den Weg geben.

Sachbezug für PKW

Ein Sachbezug bei Dienstwagen ist in all jenen Fällen anzusetzen, in denen der Dienstgeber einem Dienstnehmer ein Kraftfahrzeug zur privaten Nutzung überlässt.

Bei Berechnung des anzusetzenden Sachbezuges werden neben den Anschaffungskosten des PKWs auch die CO2-Emissionswerte berücksichtigt.

Grundsätzlich sind 2% der Anschaffungskosten (inkl. USt und Normverbrauchsabgabe), jedoch höchstens 960,- Euro monatlich als Sachbezugswert anzusetzen. Bei Gebrauchtwagen sind die Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung relevant und bei Leasingfahrzeuge sind die der Leasingrate zugrundeliegenden Anschaffungskosten heranzuziehen.

Für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von unter 120g/km war 2016 ein Sachbezug von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten, jedoch maximal 720,- Euro monatlich anzusetzen. Für ab dem 1.1.2017 angeschaffte PKWs verringert sich der Grenzwert für den höheren Sachbezug von 2% bis zum Jahr 2020 um 4 g/km pro Jahr.

Wird der firmeneigen PKW von einem Dienstnehmer nachweislich (mittels Fahrtenbuch) im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten nicht mehr als 500 km monatlich benutzt, ist nur der halbe Sachbezugswert anzusetzen.

Die Luxustangente

PKW Aufwendungen werden steuerlich nur als Betriebsausgaben anerkannt, wenn sie auch betrieblich veranlasst und angemessen sind. Die Frage ist, was bedeutet „angemessen“. Hier liegt die Angemessenheitsgrenze für die Anschaffungskosten eines PKWs bei 40.000,- Euro (inkl. USt, NOVA und Kosten Sonderausstattung). Diese Grenze wird auch „Luxustangente“ genannt und bei Überschreitung dieser Grenze sind die Aufwendungen entsprechend zu kürzen.

Mein Tipp

Werden Elektro-KFZs Dienstnehmern zur privaten Nutzung überlassen, ist dafür kein Sachbezug anzusetzen. 

Der Vorsteuerabzug bei PKWs

Bei Personen- und Kombinationskraftwagen kann grundsätzlich kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Gewisse Fahrzeugtypen im Grenzbereich zwischen PKW bzw. Kombi und LKW bzw. Bus werden jedoch vom Finanzamt nicht als PKW oder Kombi angesehen und dementsprechend ist bei diesen der Vorsteuerabzug möglich.

Bitte finden Sie unter folgendem Link eine Liste dieser Ausnahmen:

https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/vorsteuerabzugsberechtigte-fahrzeuge.html

Besonderheiten Elektrofahrzeuge

Aufwendungen im Zusammenhang mit PKWs und Kombis mit einem CO2-Ausstoß von 0 g/km sind ab 2016 vorsteuerabzugsberechtigt. Dies sind insbesondere Elektrofahrzeuge und wasserstoffbetriebe Fahrzeuge. Hybridfahrzeuge und Elektrokrafträder sind jedoch nicht vorsteuerabzugsberechtigt!

Der Vorsteuerabzug bei Elektroautos ist allerdings nur bei Anschaffungskosten von maximal 40.000,- Euro möglich. Sind die Anschaffungskosten höher als diese Grenze, unterliegt der übersteigende Teil der Eigenverbrauchsbesteuerung. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 80.000,- Euro entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze! Aus diesem Grund sind die meisten Tesla Modelle nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Mehr Beiträge

Jahresausgleich Neusiedl

FlexCo als Alternative zur GmbH

Neben der bewährten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) rückt zunehmend eine innovative Rechtsform in den Fokus: die FlexCo (Flexible Company). Entstanden aus dem Bedürfnis, den

Homeoffice Regelungen für Mitarbeiter

In der aktuellen Arbeitswelt gewinnt das Homeoffice zunehmend an Bedeutung. Dabei stehen Vertrauen und Transparenz im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern. Eine kürzlich

Arbeitszeitaufzeichnung für Mitarbeiter

Ein zentrales Thema bei Betriebsprüfungen und Prüfungen durch die Krankenkassen ist die Arbeitszeitaufzeichnung der Mitarbeiter. Aufgrund der Wichtigkeit und Relevanz dieses Themas möchten wir Sie

Kontakt

 Birgit Priklopil

Birgit Priklopil

Mein Name ist Birgit Priklopil und ich navigiere Unternehmer durch den Steuerdschungel.

Kontakt

Bürozeiten

Besuchen Sie unsere Kanzlei während unserer Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin! Gerne sind wir auch bereit, Termine außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten wahrzunehmen!

Ⓒ 2020 - All Rights Are Reserved - Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH