Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag

Roman Paulus ist Geschäftsführer der Vermögensberatung Paulus GmbH und hat 25 Jahre Berufserfahrung im Finanzierungsbereich der Bank Austria und Erste Bank. Für Roman liegt der Kundennutzen im Fokus und er ist stets bestrebt, den Bedarf seiner Kunden in Erfahrung zu bringen und ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu präsentieren. Bei Fragen im Bereich Versicherung, Investition oder Finanzierung steht Ihnen Roman jederzeit gerne zur Verfügung. Sie können Ihn jederzeit telefonisch unter 0676/4500372 oder per E-Mail unter roman.paulus@infina-partner.at kontaktieren.

 

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag

Seit 2014 gibt es wieder den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, welcher eine Steuerersparnis für Einzelunternehmer mit einem Gewinn von über € 30.000,- darstellt. Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine steuerliche Förderung von Investitionen.

Bei der Anschaffung (Investition) muss es sich um einen Gegenstand des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren handeln (ausgeschlossen sind hier jedoch Fahrzeuge und gebrauchte Gegenstände). Seit 2017 ist es allerdings auch möglich, Investitionen in Form von Wertpapieren zu tätigen.

Diesbezüglich eignet sich derzeit kein Wertpapier besser als der Fonds „Fair Invest Balanced“. Dieser entspricht den Veranlagungsbestimmungen gemäß §10 EstG und der Fonds unterliegt nur sehr niedrigen Schwankungen.

Ich möchte festhalten, dass es hier in erster Linie nicht darum geht, eine möglichst hohe Rendite aus diesem Fonds zu erzielen, sondern die Einkommensteuer (zwischen 42% und 50%) zu reduzieren.

In diesen Fonds kann mittels Sparplans investiert werden, was bedeutet, dass laufend bereits unterjährig Zahlungen getätigt werden können und zum Jahresende nur allfällige Zuzahlungen notwendig sind. Somit ist man hier absolut flexibel. Das Beste daran ist, dass alle getätigten Zahlungen – bis zur Höhe des berechneten investitionsbedingten Gewinnfreibetrages – als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig sind und die Wertpapiere nach 4 Jahren Verbleib im Betrieb steuerfrei ins Privatvermögen entnommen werden können.

Der Gewinnfreibetrag beträgt:

  • Für die ersten € 175.000,- der Bemessungsgrundlage 13%
  • Für die nächsten € 175.000,- der Bemessungsgrundlage 7%
  • Für die nächsten € 230.000,- der Bemessungsgrundlage 4,5%

Insgesamt somit höchstens € 45.350,- pro Jahr.

Bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 30.000,- steht der 13%ige Gewinnfreitrag (also höchstens € 3.900,-) auch ohne Nachweis einer Investition zu.

 

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