AWS Investitionsprämie

Die neueste Änderung betrifft die AWS-Investitionsprämie. Die Frist für die sogenannte „erste Maßnahme“ zur Neuinvestition wurde vom 28.02.2021 auf den 31.05.2021 verlängert. Der Antrag muss bis spätestens 28.02.2021 erfolgen. Daher möchten wir Sie noch kurz über die Investitionsprämie informieren.

Da wir manchmal die Informationen bzw. Unterlagen bezüglich Neuinvestitionen erst im Nachhinein mit der Buchhaltung (und damit verspätet bekommen) ist möglicherweise die Frist zur Einreichung abgelaufen. Daher ersuchen wir Sie uns sofort zu kontaktieren, sobald Sie Investitionen tätigen bzw. am besten schon bevor Sie die Investition tätigen, damit wir vorab abklären können, ob für diese Investitionen eine Förderung in Anspruch genommen werden kann.

Förderungsfähig sind alle Unternehmen, unabhängig von der Größe und Branche, die einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreiben, somit auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.  Diese Regelung gilt auch für steuerlich pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Gefördert werden Neuinvestitionen in das abnutzbare betriebliche Anlagevermögen, wie zum Beispiel Gebäude, Maschinen, bauliche und technische Anlagen. Auch gebrauchte Güter können gefördert werden. Für alle geförderten Investitionen besteht eine Behaltefrist von 3 Jahren.

Die Höhe des Zuschusses kann 7 % oder 14 % betragen. Der Mindestbetrag für die Investitionsprämie ist € 5.000. Es können jedoch pro Förderantrag mehrere kleinere Investitionen zusammengefasst werden (z.B. bei EDV-Anschaffungen).

Die 14 % Förderung umfasst die Bereiche

  • Ökologisierung
  • Digitalisierung
  • Gesundheit-/ und LifeScience-Investitionen

Eine Antragsstellung ist bis spätestens 28.02.2021 online im AWS Fördermanager möglich. Wichtig ist, dass erste Maßnahmen – wie Baubeginn, Abschluss von Kaufverträgen, Lieferungen, Baubeginn, Rechnungen oder Zahlungen –frühestens nach dem 01.08.2020 und bis spätestens 31.05.2021 gesetzt werden.

Für die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition gilt die Frist 28.02.2022.

Nicht förderbare Investitionen sind:

  • Klimaschädliche Investitionen (Fahrzeuge mit konventionellen Antrieben, Anlagen die fossilen Energieträger nutzen), Ausnahme: Traktoren
  • Aktivierte Eigenleistungen
  • Leasingfinanzierte Investitionen, es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert
  • Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen und Grundstücke
  • Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen
  • Finanzanlagen
  • Investitionen, die zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen
  • Aufforstungen
  • Investitionen zur privaten Nutzung

Falls Sie Fragen zur AWS-Förderung oder zu anderen Förderungen haben, kontaktieren Sie bitte unseren Förderexperten Stefan Weidinger unter stefan.weidinger@priklopil.co.at oder 02172/27 600 02.

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