Das Jahr 2019 ist nun vorbei und jeder Unternehmer, welcher bereits eine Registrierkasse in Betrieb hat, muss einen Jahresbeleg der Registrierkasse erstellen. Dieser Beleg ist der Monatsbeleg für Dezember und wie jeder Monatsbeleg ein Nullbeleg. Nur mit diesem Jahresbeleg kann der Manipulationsschutz der Registrierkasse überprüft werden.
Wie funktioniert es im Detail?
Schritt 1: Erstellung des Jahresbeleges
Erstellen Sie am 31.12.2019 einen Jahresbeleg
(=Monatsbeleg Dezember). Dieser kann durch Eingabe des Wertes 0 erstellt werden
und muss 7 Jahre aufbewahrt werden.
Wenn Ihre Kasse den Jahresbeleg elektronisch
erstellt und zur Prüfung an FinanzOnline übermittelt, dann brauchen Sie diesen
nicht auszudrucken und aufzuheben.
Für die Erstellung des Jahresbeleges ist es
unbedingt notwendig, dass Sie eine Signaturerstellungseinheit
(=Sicherheitskarte) besitzen.
Schritt 2: Prüfung des Jahresbeleges
Die verpflichtende Überprüfung des
Manipulationsschutzes kann entweder manuell mit der Belegcheck-App oder
automatisch über ein Registrierkasse-Webservice durchgeführt werden.
Die Überprüfung hat bis spätestens bis zum 15.
Februar 2020 stattzufinden.
Es kann sein, dass
Sie online gefragt werden, ob Sie die Jahresbeleg-Überprüfung kaufen wollen.
Dies ist nicht notwendig, wir übernehmen dies gerne kostenlos für Sie.
Erfolgt die Überprüfung nicht, oder nicht rechtzeitig, kann
dies als Finanzordnungswidrigkeiten ausgelegt werden. Bei technischen Fragen im
Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresbeleges wenden Sie sich bitte an
Ihren jeweiligen Registrierkassenhersteller. Bei der Überprüfung des Beleges
kann ich als steuerliche Vertretung gerne behilflich sein.
Zum Jahresende sind Sie verpflichtet, eine Inventur zu erstellen. Die Inventur kann sowohl händisch als auch in Excel erfasst werden und sollte zumindest folgende Angaben enthalten:
Menge Einkaufspreis Bezeichnung Gesamtwert Stück/Liter/Kilo Pro Einheit Art, Größe, Artikelnummer Menge x Preis
Grundsätzlich ist bei der Inventur die Menge exakt zu bestimmen und die Vermögensgegenstände einzeln zu erfassen und zu bewerten. Dies kann durch zählen, wiegen oder messen geschehen. Es ist allerdings erlaubt, gleichartige Gegenstände zu einer Gruppe zusammenzufassen und mit einem Durchschnittswert (Preis) anzusetzen. Eine ordnungsgemäße Bestandsaufnahme ist am Bilanzstichtag oder innerhalb von 10 Tagen vor oder nach diesem Stichtag durchzuführen.
Auch die Erfassung der
Kilometerstände betrieblich genutzter PKW bzw. LKW zum Bilanzstichtag gehört zu
einer ordnungsgemäßen Inventur.
Ebenfalls zur Inventur gehört die
Aufnahme von sämtlichen Forderungen und Verbindlichkeiten. Das heißt es sollten
alle Leistungen, die bis zum 31.12.2019 geleistet wurden abgerechnet werden.
Ist eine Abrechnung nicht möglich, dann muss zumindest der Grad des fertigen
Auftrages bzw. die bereits geleisteten Stunden aufgezeichnet werden. Es handelt
sich hierbei um sogenannten „noch nicht abrechenbare Leistungen“, welche
ebenfalls ein wichtiger Teil einer Bilanz darstellen.
Gleiches gilt für Verbindlichkeiten.
Alle Rechnungen, welche den Leistungszeitraum 2019 betreffen, aber erst zu
einem späteren Zeitpunkt gelegt werden, gehören in die Bilanz 2019 aufgenommen.
Zum Abschluss möchten wir Ihnen noch fröhliche Weihnachten, ein besinnliches Fest mit Ihrer Familie und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches Jahr 2020 wünschen. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2019 und freue mich darauf, Ihnen auch im nächsten Jahr wieder mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Öffnungszeiten
während der Weihnachtsfeiertage:
Die Kanzlei ist von 24. bis 26.
Dezember sowie am 31. Dezember und 1. Jänner geschlossen. An den restlichen
Tagen sind wir, wie gewohnt, jederzeit für Sie da.
Mit 18.11.2019 hat eine neue Mitarbeiterin, Petra Fleischhacker, im
Erfolgsteam der Birgit Priklopil Steuerberatung GmbH zu arbeiten begonnen.
Frau Fleischhacker wird überwiegend im Bereich der Lohnverrechnung, aber auch für die Erstellung bzw. Vorbereitung von Buchhaltungen zuständig sein. Ebenfalls zählen die Unterstützung im Bereich Marketing/ Kanzleimanagement, sowie die Abklärung fallspezifischer Spezialfragen zu ihren Aufgaben. Die erwähnten Bereiche werden in nächster Zeit schrittweise übergeben.
Da unsere Kanzlei in den letzten Jahren stetig
gewachsen ist, waren einige Umstrukturierungen notwendig. Es gab einen Umbau im
Büro und unser bisheriges Großraumbüro wurde zu drei Einzelbüros für je zwei
oder drei Mitarbeiter umgestaltet.
Seit Mitte November ist die Büroerweiterung
erfolgreich abgeschlossen und ermöglicht somit unserem Team eine effiziente
Arbeitsweise in angenehmer Arbeitsatmosphäre. Mit den neuen Büroräumlichkeiten und
ruhigen Arbeitsbedingungen bieten wir für unsere Klienten somit noch einen
größeren Nutzen!
Bei der Eröffnungsfeier
gab es Häppchen und Weine aus der Region, ebenso gab es einen Vortrag über das
Thema Gewinnfreibetrag vom Finanzexperten Mag. Markus Steiner. Wir haben uns
sehr über die zahlreichen Besucher gefreut und möchten uns bei allen, die bei
den Umbauarbeiten unterstützt haben herzlich bedanken.
Auf unserem Youtube Account haben wir ein Video hochgeladen und dieses ist unter dem folgenden Link abrufbar: